presented by

www.Tennis-Point.de Lotto Niedersachsen
 

Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler im TNB,

die Corona-Krise beschäftigt uns natürlich auch im Tennisverband Niedersachsen-Bremen Tag für Tag. Mit diesem Sondernewsletter wollen wir Sie hinsichtlich neuer Beschlüsse und Entwicklungen auf dem Laufenden halten und auch immer wieder eingehende Fragen beantworten.
Eines möchten wir vorab noch einmal in aller Deutlichkeit versichern: Wir stehen als Verband und somit als Vertreter aller 1.200 Vereine in einem engen Austausch mit dem LandesSportBund Niedersachsen und dem Ministerium. Wir beobachten die aktuelle Entwicklung sehr genau, analysieren und bewerten täglich die aktuelle Sachlage. Und natürlich ist es unser Ziel, das Tennisspiel auf dem Vereinsgelände, die Durchführung von Turnieren und Punktspielen bald wieder möglich zu machen.
Bis dahin aber fordern wir Sie nachdrücklich auf, sich an die derzeitigen Vorgaben zu halten. Im Sinne Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Vereinsmitglieder. Aber auch, um eine Verschärfung der Maßnahmen zu vermeiden. Das ist derzeit bei einer Nichteinhaltung weiterhin durchaus möglich.

Abstand beim Tennis – Spielen an der Ballwand

Das Betreten des Vereinsgeländes, die Nutzung von Sport- und damit auch Tennisplätzen ist derzeit absolut untersagt. Und der Gesetzgeber gibt aktuell einzelnen Vereinen im Breitensport keine Sondergenehmigungen. Diese Entscheidungen und Maßnahmen tragen wir als TNB und Teil der Gesellschaft mit. Einzig für Profisportler und Bundeskaderathleten, die ihr Geld mit der Ausübung des Sports verdienen, werden die Maßnahmen mit extremen Auflagen gelockert.
Das Gesetz in Niedersachsen erlaubt die körperliche Betätigung im Freien unter Einhaltung folgender Bedingungen siehe  - hier.
Die Anordnung der Landesregierung verbietet Vereinen den Zugang für Publikumsverkehr. Sollte das Vereinsgelände somit kein Privateigentum sein, fordern wir dazu auf, dieses nicht zu betreten und zu nutzen. Der TNB schließt jede Haftung aus, zudem verweisen wir auf den inzwischen festgelegten Bußgeldkatalog der Landesregierung, der in §3 Abs. 1 Nr.1 besagt, dass die Person, die über eine Öffnung einer Anlage entscheidet, mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden kann.
Den kompletten Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Natürlich ist es keine Frage, dass beim Tennis generell der Mindestabstand eingehalten wird. Beim Spiel an der Ballwand agiert man sogar allein. Aber darum geht es nicht ausschließlich. Es geht um eine mögliche Kontaktübertragung des Virus über die Bälle, die Nutzung der sanitären Anlagen oder die Nähe im Rahmen des Spiels, wie zum Beispiel beim Einzel am Netz oder beim Doppel. Auch bei Sportarten wie Golf oder Reiten ist der Abstand definitiv gegeben. Aber auch hier wird den Vorgaben der Landesregierungen strikt gefolgt und das erwarten wir auch von den Tennisspielern im TNB.

Kann mit der Platzaufbereitung begonnen werden?

In Abstimmung mit dem LSB wird der Erlass des Ministeriums so verstanden, dass auch dieses als Gruppenbildung bzw. Zusammenkünfte zu verstehen ist und somit nicht stattfinden sollte. Dabei beziehen wir uns auch auf die Mitteilung der Bundesregierung vom 18.03.2020, in der jegliche Zusammenkünfte von Menschen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren sind. Wir fordern auch hier, sich daran zu halten. Sie schützen sich und Ihre Vereinskameraden.
Die Vereine können aber eine Platzaufbereitungsfirma beauftragen. Ob diese die Arbeiten vornimmt liegt im Ermessen der Firma selbst. 

Informationen zu den DOSB-Lizenzen 

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen wird die Gültigkeit von Übungsleiter-Lizenzen, die in diesem Jahr ablaufen werden, um ein Jahr verlängern. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, weil es angesichts der Corona-Pandemie keine Fortbildungen zur Verlängerung der Lizenzen als Präsenzveranstaltungen gibt. Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Der LSB berücksichtigt bei dieser Regelung auch die Lizenzen, deren Gültigkeit im 4. Quartal 2019 auslief.

TNB bietet verschiedene Möglichkeiten der Fortbildung für das Jahr 2020 an

Der TNB bietet seinen Trainern verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten über das Jahr verteilt an, so dass davon auszugehen ist, dass alle im Jahr 2020 fortbildungspflichtigen Trainer einen für sie passenden Termin und auch ein passendes Thema finden werden.
Der TNB bittet die Trainer mit einer bis zum 31.12.2020 gültigen Tennistrainer-Lizenz, sich zu einer der im dritten oder vierten Quartal ausgeschriebenen Fortbildung zur Lizenzverlängerung wie gewohnt online über den Seminarkalender anzumelden. Sollten die Präsenzveranstaltungen nicht planmäßig stattfinden können, werden voraussichtlich eine oder mehrere digitale Fortbildungen am Ende des dritten oder im vierten Quartal 2020 zur Lizenzverlängerung angeboten werden.
Folgende Fortbildungen sind momentan vorgesehen:
15.08.-16.08.2020 – Fortbildung zur Lizenzverlängerung (3) beim SV Arnum
05.09.-06.09.2020 – Fortbildung zur Lizenzverlängerung (3a) im LAZ Bad Salzdetfurth
19.09.-20.09.2020 – Fortbildung zur Lizenzverlängerung (4) im LAZ Bad Salzdetfurth
07.11.-08.11.2020 – Fortbildung zur Lizenzverlängerung (EXT1) in Lingen
05.12.-06.12.2020 – Fortbildung zur Lizenzverlängerung (5) im LAZ Bad Salzdetfurth 

Anwendbarkeit der "Corona-Soforthilfe" des Landes auf Sportvereine

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat dem LandesSportBund Niedersachsen am 1. April mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen Sportvereine die Hilfsprogramme des Landes bei der NBank in Anspruch nehmen können. Mehr Informationen gibt es hier.

Zuschüsse für Kleinunternehmer (z.B. Trainer oder Tennisschulen)

Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Dafür stellt der Bund den Ländern die notwendigen Mittel zur Verfügung. Niedersachsen hat sich entschieden, dieses Geld unbürokratisch weiterzugeben, um Selbstständigen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell helfen zu können. Zusätzlich wird der Kreis der Zielgruppe des Bundesprogramms um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten durch das ein ergänzendes Programm des Landes Niedersachsen erweitert.
Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link der NBank – hier.

Förderung von Online-Sportangeboten der Sportvereine

Jetzt, wo Schulen und Kitas ebenso wie Sporthallen und –plätze geschlossen sind, können auch die Sportvereine mit ihren Angeboten nicht mehr den gewohnten Ausgleich bieten -  in dieser Situation wird besonders deutlich, welch wichtigen Beitrag sie für den Alltag und die Gesundheit der Menschen leisten.
Damit dies auch in den nächsten Wochen in veränderter Form möglich ist, unterstützen der Landesportbund Niedersachsen und das Land Niedersachsen die Sportvereine bei der Gestaltung und Bereitstellung von Sportangeboten über das Internet mit einem zeitlich befristeten Förderprogramm für Online-Live-Sportangebot oder Online-Videos zur Anleitung von Bewegung und Sport. Damit kann die häusliche Umgebung zum Bewegungsraum umfunktioniert und kurzfristig für Bewegungserlebnisse genutzt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

LSB-Vorstand ruft zur Teilnahme an Vereinsumfrage wegen Corona-Krise auf

Der Vorstand des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen ruft alle Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde zur Teilnahme an der "Vereinsumfrage zu Auswirkungen der Corona-Krise" auf.  Ziel ist, die Folgen für die Sportorganisation einschätzen und ggfs. Unterstützung organisieren zu können. Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 20. April 2020 möglich. Weitere Informationen gibt es hier.

Eine Gesetzesänderung gestattet jetzt virtuelle Versammlungen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, mit denen auch die Handlungsfähigkeit von Sportvereinen erhalten bleibt. In Artikel 2 § 5 heißt es u.a.: „Ein Vorstandsmitglied eines Vereins bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. Der Vorstand kann auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.“ Weitere Informationen gibt es hier.

Information der ARAG: Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.
Der Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.
Soziales Engagement der Vereine: Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.
Organisation des Vereinsbetriebes: Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.
Sport für Vereinsmitglieder: Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als  Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme: Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählen z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
Tätigkeiten auf  der Vereinsanlage: Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehören z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.
Abgeschlossene Reiseversicherungen: Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte setzen Sie sich mit der ARAG in Verbindung.  Sie hebt dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstattet Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.
Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag: Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die Sie am besten erreicht werden können.
Ihr zuständiges Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen: 0511-126852-00, vsbhannover@arag-sport.de

ATP Challenger „Sparkassen OPEN 2020“ in Braunschweig ist abgesagt

Das für den 02. – 11. Juli 2020 beim Braunschweiger THC geplante ATP Challenger wird zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden. Die Tennis-Dachverbände ATP und WTA haben die komplette Profitour bis zum 13. Juli ausgesetzt. Derzeit laufen mit der ATP Gespräche, das Turnier als Hallenturnier in Braunschweig Anfang Dezember umzusetzen. Weitere Informationen dazu folgen in den kommenden Wochen.

Angebote und Aktionen von TNB-Partner Tennis-Point

TNB Partner Tennis-Point ist auch während der Corona-Krise an der Seite der Tennisspieler, Vereine und Trainer.
„NO TENNIS? KEEP ON RUNNING“: Versuchen Sie sich zu Hause fit zu halten und seien Sie kreativ. Ob im Home-Workout oder beim Feierabend-Run. Alles für Ihr Training finden Sie bei Jogging-Point (powered by Tennis-Point) – hier.
 
#supportyourtenniscoach: „Kein Tennis, kein Training, keine Einnahmen für den Coach! #supportyourtenniscoach ist eine Initiative die dabei hilft, den Tenniscoach in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mitmachen lohnt sich! Alle Informationen gibt es hier.
 

Liebe Tennisfreunde,

uns ist bewusst, dass die Corona-Krise alle Vereine, alle ehrenamtlich Tätigen und auch die Trainer vor große Herausforderungen stellt. Aber wir werden die Herausforderung gemeinsam als Tennisfamilie meistern und wir versprechen, dass der TNB dafür alles Notwendige unternehmen wird.
Wir wünschen Ihnen dennoch ein paar schöne und entspannte Ostertage.
Und das Wichtigste: Bleiben sie gesund - bleiben Sie ihrem Verein und der wunderbaren Sportart Tennis treu.
Raik Packeiser                Michael Wenkel
Präsident                                Geschäftsführer
 
PS: Leiten Sie den Newsletter gerne an Freunde, Spieler, Eltern weiter. Weisen Sie auch Ihre Mitglieder auf den Newsletter und die Möglichkeit hin, ihn direkt bei sybille.schmidt@tnb-tennis.de zu abonnieren, um immer auf dem Laufenden über die Neuigkeiten im TNB zu bleiben.